Zunächst eine Begriffsbestimmung:
Raumlufttechnische Anlagen
Der Begriff Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) wird im Sinne der Richtlinie als der übergeordnete Sammelbegriff für alle förderfähigen Anlagen verwendet. Unter den Begriff fallen ausschließlich zentrale, das ganze Gebäude oder einzelne Etagen mit Luft versorgende Anlagen einschließlich Klimaanlagen.
Nicht unter den Begriff RLT-Anlagen fallen dezentrale, stationäre und mobile Geräte sowie passive Lüftungsmaßnahmen und -techniken wie Schachtlüftungen oder Klappenlüftung in Fensterelementen.
Ziel der Förderrichtlinie
Ziel dieser Förderrichtlinie sind Investitionsanreize. Und zwar ausschließlich für die möglichst schnelle Um- und Aufrüstung stationärer Lüftungs-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten der Länder und Kommunen. Unternehmen, institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von öffentlichen Einrichtungen, die zu mindestens 50% öffentlich finanziert sind, können die Förderung ebenfalls nutzen. Insgesamt soll dadurch das Infektionsrisiko durch mutmaßlich virusbehaftete Aerosole wegen unzureichender Lüftung sinken.
Geförderte Maßnahmen und Begleitmaßnahmen:
Die komplette Förderrichtlinie finden Sie hier:
Unsere Vertriebsingenieure unterstützen Sie gern bei Ihren Um- und Aufrüstungsplänen.