Bundesförderung: RLT Anlagen und Corona

Zunächst eine Begriffsbestimmung:
Raumlufttechnische Anlagen

Der Begriff Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) wird im Sinne der Richtlinie als der übergeordnete Sammelbegriff für alle förderfähigen Anlagen verwendet. Unter den Begriff fallen ausschließlich zentrale, das ganze Gebäude oder einzelne Etagen mit Luft versorgende Anlagen einschließlich Klimaanlagen.

Nicht unter den Begriff RLT-Anlagen fallen dezentrale, stationäre und mobile Geräte sowie passive Lüftungsmaßnahmen und -techniken wie Schachtlüftungen oder Klappenlüftung in Fensterelementen.

Ziel der Förderrichtlinie

Ziel dieser Förderrichtlinie sind Investitionsanreize. Und zwar ausschließlich für die möglichst schnelle Um- und Aufrüstung stationärer Lüftungs-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten der Länder und Kommunen. Unternehmen, institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von öffentlichen Einrichtungen, die zu mindestens 50% öffentlich finanziert sind, können die Förderung ebenfalls nutzen. Insgesamt soll dadurch das Infektionsrisiko durch mutmaßlich virusbehaftete Aerosole wegen unzureichender Lüftung sinken.

Geförderte Maßnahmen und Begleitmaßnahmen:

  • Filterumbau oder Filterwechsel, z.B. durch Austausch von Feinstaubfiltern der Klasse F7 mit Filtern der Klassen ISO ePM1 70% oder ISO ePM1 80%.
  • Aufrüstung mit Schwebstofffiltern (HEPA - H 13 oder H 14) in Umluft- oder Sekundärluftsystemen sofern dies technisch in bestehenden Anlagen möglich ist.
  • Maßnahmen zur Umluftvermeidung bzw. -reduzierung und zur Erhöhung des Außen- bzw. Frischluftanteils (Außenluftzufuhr), inklusive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nutzungsanforderungen an den Raum (z.B. Innenraumtemperatur) bei Erhöhung des Außen- bzw. Frischluftanteils.
  • Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau infektionsschutzgerechter Filterstufen.
  • Einbau von Steuerung und Regelung für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage insbesondere mit CO2-Sensoren.
  • Als Begleitmaßnahme wird ebenfalls der Ersatz von RLT-Zentralgeräten im Zusammenhang mit einer Erhöhung des Luftvolumenstroms gefördert.

Die komplette Förderrichtlinie finden Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/richtlinie-bundesfoerderung-corona-gerechte-um-und-aufruestung-von-raumlufttechnischen-anlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Unsere Vertriebsingenieure unterstützen Sie gern bei Ihren Um- und Aufrüstungsplänen.

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