Seit 01.01 2020 gelten die neuen Förderrichtlinien für den Einbau von Wärmepumpen im Neubau und im Gebäudebestand. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) fördert effiziente Wärmepumpen wie:
- Luft/Wasser-Wärmepumpen
- Sole/Wasser-Wärmepumpen
- Wasser/Wasser-Wärmepumpen
- Sonderbauformen (z.B. Abwärmenutzung oder Direktverdampfung)
Was sind "Sonderbauformen"?
Im Sinne der Förderrichtlinie sind darunter Wärmepumpen zu verstehen, die nicht oder nicht vollständig normgerecht geprüft werden können. Die Effizienz von Sonderbauformen von Wärmepumpen muss ebenfalls unabhängig nachgewiesen werden. Wegen der Vielfalt der Anlagenkonzepte sind unterschiedliche Prüf- und Untersuchungsansätze denkbar und zulässig. Seitens des BAFA gibt es hier keine Einschränkungen. Bevor unabhängige Messungen oder Untersuchungen beauftragt werden, ist eine Abstimmung mit dem BAFA zu empfehlen.
Des weiteren werden nachfolgende Investitionskosten als förderfähige Kosten anerkannt:
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
- Montage, Installation und Inbetriebnahme
- Notwendige Umfeldmaßnahmen wie Bohrungen für Erdwärmesonden, Optimierung des Heizungsverteilsystems und Einbau von Flächenheizungen usw.
- Quellen (Erdsonde inkl. Probebohrung, Flächen und Grabenkollektoren, Erdwärmekörbe, Energiepfähle, Eis-, Erd- und Wasserspeicher, Brunnenbohrungen, Abwasserwärmeübertrager)
- MSR
- Speicher (Heizungs- Trinkwarmwasser- und Kombispeicher inkl. Dämmung, Eis-, Latent- und Phasen-Übergangsspeicher, Wärmespeicherung in Beton, Zeolith und sonstigen Medien, alle Arten von Erdwärmespeichern, Tiefen-Aquifer- oder Hohlraum-Wärmespeicher)
- Wärmeverteilung und Wärmeübergabe (Decken-, Fußboden- und Wandheizung) inkl. Montage und Installation
Welche Wärmepumpen werden nicht gefördert?
Die förderfähigen Wärmepumpenanlagen müssen der kombinierten Warmwasser-bereitung und Raumheizung oder der reinen Raumheizung dienen. Von der Förderung ausgeschlossen sind damit Luft-Luft-Wärmepumpen und Trinkwasser-Wärmepumpen, die allein der Warmwasserbereitung dienen.
Wie hoch wird gefördert?
Die unten genannten Fördersätze beziehen sich jeweils auf die förderfähigen Kosten derbeantragten Maßnahme.
Zu Fußnote (1): Für Sonderformen von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen gilt Folgendes:
- Wärmepumpen, die dem Erdreich Wärme dauernd oder zeitweise entziehen, werden bezüglich Förderung und Anforderungen Sole/Wasser-Wärmepumpen gleichgestellt.
- Wärmepumpen, die dem Grundwasser Wärme dauernd oder zeitweise entziehen, werden bezüglich Förderung und Anforderungen Wasser/Wasser-Wärmepumpen gleichgestellt.
- Wärmepumpen, die der Umgebungsluft (Außenluft) Wärme dauernd oder zeitweise entziehen und nicht unter Buchstabe a fallen, werden bezüglich Förderung und Anforderungen Luft/Wasser-Wärmepumpen gleichgestellt
- auch sonstige elektrische Wärmepumpen können gefördert werden, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von wenigstens 4,0 erreichen, das gilt insbesondere für Wärmepumpen, die mit Abwärme betrieben werden.
Für Sonderformen gilt: Wärmepumpen, die der Umgebungsluft (Außenluft) Wärme dauernd oder zeitweise entziehen und nicht unter die Definition in der Fußnote unter Buchstabe a, b oder Buchstabe d fallen, werden bezüglich Förderung und Anforderungen Luft/Wasser-Wärmepumpen gleichgestellt.
Gesonderte Förderung: Effiziente Groß-Wärmepumpen
Für Wärmepumpen über 100 kW Wärmeleistung ist die Wärmeleistung im Auslegungspunkt der Anlage maßgeblich. Sie wird vom Hersteller projektspezifisch angegeben.
Fördervoraussetzungen
- kombinierte Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Gebäuden
- Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Nichtwohngebäuden
- Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze (auch in Kombination mit Kältebereitstellung bzw. Wärmeverschiebung)
- Stromzähler zur Erfassung aller von der Wärmepumpe aufgenommenen Strommengen
- min. ein Wärmemengenzähler zur Messung aller von der Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen
- Fachunternehmererklärung
- JAZ ≥ 3,8
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- automatische Fernauslese und Speicherung der für die Ermittlung der Jahresarbeitszahl erforderlichen Messwerte
- kontinuierliche Überwachung der Arbeitszahl während des Betriebs und ein zeitnahes Erkennen von Optimierungsbedarf durch den Betreiber ermöglicht
- Förderung der Erdsonde, falls die Bohrung nach DVGW W120-2 sowie eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen wurde;
Rechenbeispiel
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