Die Regierung hat verstanden, dass das Innenraumklima gesundheitsfördernd, leistungssteigernd - insgesamt wichtig sein muss. Deshalb fördert sie es nun, indem sie die Neuinstallation und Aufrüstung von mechanischen Lüftungsanlagen mit 80% Investitionszuschuss unterstützt. Aufgrund der aktuellen Impfsituation, konzentriert sich die neue Förderung auf Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren in öffentlicher und privater Trägerschaft:
- Staatlich anerkannte, allgemeinbildende Schulen
- Kindertagespflegestellen (nach §§33 Nr. 1+2 lfSG)
- Kindertageseinrichtungen
- Horte
- Frühförderstellen
- Besondere Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe
- Einrichtungen der Rehabilitation
Förderhöhe: 80% der Investition
Obergrenze: 500.000 EUR je Standort
Bagatellgrenze: 8.000 EUR
Erfüllungszeitraum: 12 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheids
Gültigkeit: Bis zur Ausschöpfung der Mittel bzw. 31.12.2021
Technische Voraussetzungen:
Gefördert werden nun auch neue Lüftungsanlagen (keine gebrauchten) inkl. Begleitmaßnahmen mit einem Regelluftvolumenstrom von 400 m³ pro Stunde oder mehr, sowie mindestens 25 m³/h pro Person und Stunde in Bezug auf die höchste Belegungsdichte im Normalbetrieb, empfohlen werden 30 m³ pro Person und Stunde. Mit dem Programm werden stationäre Neuanlagen gefördert, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Um das Vorhaben der Regierung nun in die Tat umzusetzen, wird es darauf ankommen, dass Industrie, Förderstelle, Planende, Anlagenbau und Betreiber an einem Strang ziehen. Die Kapazitäten beim Installateur sind knapp, der Zeitraum zur Umsetzung auch.
So stellt sich die BAFA das Förderverfahren vor:
Weitere Informationen speziell zur Schullüftung HIER
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