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80% Förderung für Lüftungsanlagen in Einrichtungen für Kinder

Die Regierung hat verstanden, dass das Innenraumklima gesundheitsfördernd, leistungssteigernd - insgesamt wichtig sein muss. Deshalb fördert sie es nun, indem sie die Neuinstallation und Aufrüstung von mechanischen Lüftungsanlagen mit 80% Investitionszuschuss unterstützt. Aufgrund der aktuellen Impfsituation, konzentriert sich die neue Förderung auf Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren in öffentlicher und privater Trägerschaft:

  • Staatlich anerkannte, allgemeinbildende Schulen
  • Kindertagespflegestellen (nach §§33 Nr. 1+2 lfSG)
  • Kindertageseinrichtungen
  • Horte
  • Frühförderstellen
  • Besondere Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen der Rehabilitation

Förderhöhe: 80% der Investition

Obergrenze: 500.000 EUR je Standort

Bagatellgrenze: 8.000 EUR

Erfüllungszeitraum: 12 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheids

Gültigkeit: Bis zur Ausschöpfung der Mittel bzw. 31.12.2021

Technische Voraussetzungen:

Gefördert werden nun auch neue Lüftungsanlagen (keine gebrauchten) inkl. Begleitmaßnahmen mit einem Regelluftvolumenstrom von 400 m³ pro Stunde oder mehr, sowie mindestens 25 m³/h pro Person und Stunde in Bezug auf die höchste Belegungsdichte im Normalbetrieb, empfohlen werden 30 m³ pro Person und Stunde. Mit dem Programm werden stationäre Neuanlagen gefördert, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.

Um das Vorhaben der Regierung nun in die Tat umzusetzen, wird es darauf ankommen, dass Industrie, Förderstelle, Planende, Anlagenbau und Betreiber an einem Strang ziehen. Die Kapazitäten beim Installateur sind knapp, der Zeitraum zur Umsetzung auch.

So stellt sich die BAFA das Förderverfahren vor:

1623396481661

Weitere Informationen speziell zur Schullüftung HIER

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