Neue EPBD: Raumluftqualität im Fokus

Neue EPBD: Raumluftqualität im Fokus
5:43

Die jüngste Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist mehr als nur eine Aktualisierung der Vorschriften; sie signalisiert einen strukturellen Wandel in der Art und Weise, wie Europa Nachhaltigkeit in der bebauten Umwelt angeht. Unser Experte Mikael Börjesson, Director Future Solutions & Public Affairs bei Swegon, erklärt, wie der erweiterte Anwendungsbereich der Richtlinie die Qualität des Raumklimas (IEQ) verbessert, und betont, dass Energieeffizienz nicht länger zu Lasten eines guten Raumklimas für die Menschen in den Gebäuden gehen darf. 

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wurde einer umfassenden Überarbeitung unterzogen, die für die Bau- und Immobilienbranche bahnbrechend ist. Die ursprüngliche EPBD 2002 wurde 2010 und 2018 im Rahmen des Pakets für saubere Energie geändert. Die danach geänderte Richtlinie verpflichtete alle Mitgliedstaaten, langfristige Strategien für die Gebäudesanierung zu entwickeln. Darauf folgte eine Neufassung, die vorschreibt, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2030 emissionsfrei sein müssen; für alle neuen öffentlichen Gebäude gilt dies bereits ab 2027.

Diese Überarbeitungen konzentrierten sich hauptsächlich auf die Energieeffizienz. Die jüngsten Änderungen, die in der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) 2024/1275 festgelegt sind, erweitern den Geltungsbereich der Rechtsvorschriften in einer Weise, die ein umfassenderes Verständnis von Nachhaltigkeit zum Ausdruck bringt. Sie führen gesetzliche Anforderungen an die Innenraumluftqualität (Indoor Environmental Quality; IEQ) ein und legen detailliertere Inspektionspflichten fest. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs nicht länger das Raumklima und die betroffenen Personen beeinträchtigen dürfen.

Eine weitere bemerkenswerte Änderung ist die erweiterte Definition des Begriffs „technische Gebäudesysteme”. Bisher beschränkte sich die Beschreibung auf Heizung, Kühlung und Lüftung, künftig umfasst sie jedoch eine breite Palette von Technologien, darunter:

    • Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort, beispielsweise thermische Systeme wie Solarthermie usw., nicht nur Strom.
    • Energiespeicherung in Form von Batterien, thermischen Speichersystemen und aquiferbasierten thermischen Energiespeichern
    • Gebäudeautomations- und Steuerungssysteme (BACS) mit neuen Funktionen

Fokus auf IEQ

Die Innenraumluftqualität diente bisher als Ausgleichskonzept in der Debatte und bei Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energieabhängigkeit. Interessengruppen aus Industrie, Wissenschaft und Gesundheitseinrichtungen haben sich seit langem auf gemeinsame Grundlagen geeinigt, die deutlich zeigen, wie Innenraumklimafaktoren wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit die Produktivität und das Wohlbefinden direkt beeinflussen.

Mit der jüngsten Neufassung der EPBD-Gesetzgebung wird IEQ zum ersten Mal offiziell definiert. Und zwar als:

„Das Ergebnis einer Bewertung der Bedingungen innerhalb eines Gebäudes, die die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Bewohner beeinflussen, basierend auf Parametern wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Lüftungsrate und Vorhandensein von Schadstoffen.“

Dies ist jedoch mehr als nur eine Definition. In der Praxis bedeutet es einen Wandel: IEQ ist nicht mehr nur ein Diskussionskonzept, sondern eine gesetzliche Vorschrift. Die Überwachung und Kontrolle der Innenraumluftqualität anhand bestimmter Parameter wird obligatorisch, und sowohl bei Neubau- als auch bei Renovierungsprojekten müssen Maßnahmen zur Gewährleistung eines gesunden und komfortablen Raumklimas Vorrang haben. In vielerlei Hinsicht unterstreicht dies, worauf Forschung und fortschrittliche Interessengruppen seit Jahren hinweisen: eine gemeinsame Förderung von Energieeffizienz und Wohlbefinden.

Inspektionskriterien

Die bisherigen Grundsätze für die Nachverfolgung haben sich ebenfalls geändert und sind von einem relativ engen Anwendungsbereich zu einem erweiterten Anwendungsbereich übergegangen, der sowohl Lüftungs- als auch Kombisysteme, neue Grenzwerte, Häufigkeitsanforderungen und Inspektionsparameter umfasst.

    • Grenzwert: mindestens 70 kW als Summe der Heiz- und Kühlleistung eines Gebäudes.
    • Häufigkeit: Mindestens alle 5 Jahre für kleinere Gebäude und alle 3 Jahre für größere Gebäude.
    • Zusätzliche Elemente für die Bewertung:
      • Innenraumklimaqualität
      • Hydraulischer Abgleich
      • Potenzial für Niedertemperaturbetrieb
      • Integration erneuerbarer Energien

Bei diesen Anforderungen geht es nicht nur um die Einhaltung von Vorschriften. Sie schaffen einen Rahmen, der sicherstellt, dass bei der Umstellung auf Gebäude mit geringem Anteil an verbautem Kohlenstoff („embodied carbon“) der Komfort der Menschen nicht außer Acht gelassen wird.

Eine andere Zukunft

Für die Branche kann dies keine Überraschung sein. Gebäude sind für 40 % der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich, und der gemeinsame Fokus auf Energieeffizienz und Raumklima bestärkt die Akteure der Branche darin, die vielen Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird dies als Impuls angesehen, um die Entwicklung neuer Produkte und Systeme zu beschleunigen, insbesondere im Bereich der Gebäudeautomation und intelligenter Regelungen. Die Digitalisierung wird insgesamt das wichtigste Mittel sein, um sowohl eine geringere Energieabhängigkeit als auch ein optimales Raumklima für die Menschen in den Gebäuden zu gewährleisten.